Informationen für Anteilinhaber

UNSERE GESELLSCHAFTEN

MIFID II

Bitte beachten Sie, dass ab dem 3. Januar 2018, wenn ODDO BHF AM Anlageberatungsdienstleistungen erbringt, es sich hierbei stets um nicht-unabhängige Anlageberatung nach Maßgabe der europäischen Richtlinie 2014/65/EU (der so genannten „MIFID II-Richtlinie“) handelt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass alle von ODDO BHF AM getätigten Empfehlungen immer zum Zwecke der Diversifikation erfolgen.

Mitteilung zu EU-Sanktionen gegen Russland

In Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen informieren wir Sie darüber, dass es gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 398/2022 allen russischen und belarussischen Staatsangehörigen sowie allen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus bzw. allen juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen mit Sitz in Russland oder Belarus untersagt ist, Anteile an von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds zu zeichnen. Ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie natürliche Personen mit einer vorübergehenden oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat. Diese Beschränkung bezüglich der Anlage in den Fonds der Verwaltungsgesellschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung.